Wie funktioniert der Ablauf «Neue publizierende Stelle erfassen»

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Publikationen erfassen können, wenn Ihre publizierende Stelle bereits vorhanden ist.

Falls Ihre publizierende Stelle nicht vorhanden ist, müssen Sie diese neu erfassen.

Neue publizierende Stellen werden an regulären Arbeitstagen um 09:00 und 15:00 Uhr von der Redaktion des Kantonsamtsblatts geprüft und freigeschaltet.