Gemeinde Klosters, Bekanntmachung
Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG; SR 910.1) wird bekannt gegeben, dass die Sanierung der Kuhhütte Vereina, Gemeinde Klosters, voraussichtlich mit Bundesbeiträgen unterstützt wird.
Gemeinde:
Klosters
Gesuchstellerin:
Gemeinde Klosters, Rathausgasse 2, 7250 Klosters
Grundstück:
Parzelle Nr. 787, Gemeinde Klosters
Bauvorhaben:
Sanierung Kuhhütte Vereina
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen ab Publikationsdatum beim Amt für Landwirtschaft und Geoinformation, Ringstrasse 10, 7001 Chur, auf Voranmeldung zur Einsicht auf.
Gegen die vorgesehene Unterstützung und Finanzierung des Bauvorhabens kann innert der Auflagefrist beim Departement für Volkswirtschaft und Soziales, Ringstrasse 10, 7001 Chur, schriftlich Einsprache erhoben werden. Einspracheberechtigt sind die gesamtschweizerischen Umweltschutzorganisationen, sofern und soweit ihnen auch die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht offensteht.
Amt für Landwirtschaft und Geoinformation Graubünden
Daniel Buschauer