02.05.2024

Gesuch um Wasserentnahme aus dem Mühlbach, Landwirtschaftliche Bewässerung, Gemeinde Malans; Öffentliche Auflage

Das Gesuch von Carolina Rusch Nigg für eine Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Baggersee für die landwirtschaftliche Bewässerung wird, im Sinne von Art. 12 Abs. 2 der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV; BR 815.200), öffentlich aufgelegt.

Die Auflage dauert vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2024.

Auflageakten

  • Gesuch zur Wasserentnahme aus Oberflächengewässern vom 16. April 2024 inkl. Beilagen

Das Gesuch liegt während der Auflagefrist beim Empfang des Verwaltungsgebäudes sinergia, Ringstrasse 10 in Chur, zur Einsicht auf. Die Unterlagen können während der Dauer der Auflage auch unter www.anu.gr.ch > Aktuelles > Amtliche Publikationen eingesehen und heruntergeladen werden.

Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist, mit Begründung und Unterschrift des Einsprechers oder der Einsprecherin, schriftlich beim Amt für Natur und Umwelt, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen. Die Einsprachelegitimation von Umweltschutzorganisationen richtet sich nach Art. 12 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451).


Amt für Natur und Umwelt

Remo Fehr
Amtsleiter