19.04.2024

Öffentliche Bekanntmachung – Zustellung Entscheid

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Graubünden, Zweigstelle Prättigau/Davos hat am 16.04.2024 in Sachen Koulibali Ibrahim, geb. 06.02.2007, von Afghanistan, einen Entscheid gefällt. Der Aufenthaltsort von Koulibali Ibrahim ist unbekannt, weshalb mit vorliegender Mitteilung darüber informiert wird, dass er oder eine von ihm ordentlich bevollmächtigte Person, den vollständigen Entscheid bei der KESB Graubünden, Zweigstelle Prättigau/Davos, Talstrasse 2A, 7270 Davos Platz, beziehen kann.

Eine schriftliche Begründung des Entscheids wird nachgeliefert, wenn eine Partei dies innert 10 Tagen seit der Eröffnung des Entscheids verlangt. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Beschwerde. Mit der vorliegenden Publikation beginnt der Lauf der 10-tägigen Frist.


KESB Graubünden
Urs Werner, Mitglied KESB, Vorsitz
Martina Leuthold, Mitglied KESB